Eingliederungshilfe und persönliches Budget
Was ist Eingliederungshilfe nach SGB XII ?
Die Eingliederungshilfe (EGH) ist eine Sozialleistung, die seit 2020 in Deutschland im SGB IX geregelt ist. Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern (§ 90 SGB IX).
Unsere Angebote stehen allen Menschen offen, die Anspruch auf Eingliederungshilfe beim Amt für Familie und Soziales haben.
Die Aufnahme erfolgt nach Antragstellung bei dem jeweilig zuständigen Sozialamt sowie nach einem Vorstellungstermin (nach Vereinbarung) bei uns. Daraufhin wird ein integrierter Teilhabeplan (ITP) mit Ihnen zusammen erstellt, der Ihren Bedarf und die Ziele feststellt.
Stadtverwaltung Weimar | Hausanschrift: |
Landratsamt Ilm- Kreis/ Arnstadt: | Telefon: 03628 738-301 |
Landratsamt Weimarer Land/ Apolda | Telefon: 03644/ 540-744 |
Stadt Jena | Sachbearbeiter EGH |
Stadt Erfurt | Sozialraum Nord |
Stand: Oktober 2022 |
Was wir bieten:
- Tagesstrukturierung
- sinnvolle & individuell angepasste Tätigkeiten mit Natur und Tier
- gesellschaftliche Teilhabe am Leben
- Erhaltung & Förderung der Selbstständigkeit
- Stärkung physischer & psychischer Widerstandskraft
- u.a.
durch angeleitete und betreute Tätigkeiten im Einzelsetting- sowie in Kleingruppen von 2 bis 6 Personen.
Zum Beispiel in den Betätigungsbereichen:
- Pflege rund um die Tiere, (u.a. füttern, putzen, versorgen, führen)
- Flächenpflege (u.a. Holz sammeln, ernten von Futterpflanzen)
- Mitwirken am Weidezaunbau (u.a. Pfosten setzen, Litze ziehen, reparieren)
- Handwerkliche Tätigkeiten (u.a. sägen, bohren, schrauben)
- Gärtnerische Tätigkeiten (u.a. säen & ernten, mulchen, jäten, harken)
- u.a.